Modellbaugruppe Bludenz
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Flugplatzordnung

Die Flugplatzordnung und die Modellflugplatz Betriebsordnung (Aushang in der Clubhütte) gelten für den Aufenthalt und das Fliegen auf dem Gelände der MBG-Bludenz in Schlins und ersetzen keine gültigen Gesetze.

Für das Fliegen mit allen Arten von Fluggeräten (z.B.: Motorflugzeuge, Segelflugzeuge, Drohnen, usw.) gelten bei uns am Flugplatz in Schlins die jeweils gültigen Gesetze. Insbesondere ist hier das Luftfahrtgesetz für die rechtlichen Rahmenbedingungen maßgebend.
Es liegt aber in jedem Fall ausschließlich in Verantwortung des Piloten sich über den aktuellen Stand der maßgeblichen Gesetze zu Informieren und sich daran zu halten auch wenn Verweise und Informationen auf dieser Seite veraltet sind. Weiters ist der Pilot alleinig verantwortlich für durch ihn verursachte Sach- und Personenschäden.

Eine Zuwiederhandlung gegen geltende Gesetze wird als grobe Verletzung der Mitgliedspflichten angesehen und kann zum Auschluß des Mitglieds und zum sofortigen Platzverweis führen.

An unserem Flugplatz ist es darüber hinaus nicht gestattet FPV Equipment zu benutzen welches das Videosignal im 2,4GHz Band überträgt!

Betriebsvoraussetzung für alle unbemannten Luftfahrzeuge (UAS) gemäß EU 2019/947 und Luftfahrtgesetz ist in jedem Fall eine gültige Registrierungsnummer auf dem UAS und ein gültiger Kompetenznachweis. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur unter Aufsicht einer Person fliegen die mindestens 16 Jahre alt ist und über einen gültigen Kompetenznachweis verfügt.

Gästeflug:

Der Betrieb von Fluggeräten durch Gäste ist nur in Anwesenheit eines ordentlichen Mitgliedesder MBG Bludenz zulässig. Weitere Voraussetzungen sind:

  • Vollständig ausgefülltes Gästeflugformular und abarbeiten der Checkliste (siehe Ordner Gästeflug)
  • 15 Euro Gebühr pro Flugtag pro Gast pauschal ist zusammen mit dem Gästeflugformular im Vereinsbriefkasten (Fliegerstüberl) zu deponieren.

3 Responses to "Flugplatzordnung"

  1. Günter Schallert sagt:
    7. Oktober 2017 um 11:18 Uhr

    Hallo Herr Zangerle!
    Bedingung ist, dass ein Mitglied am Platz anwesend ist, die Platzeinweisung erfolgt ist und das Gästeflugblatt ausgefüllt wurde.
    Gastfliegen ist also leider nur möglich wenn ein Vereinsmitglied am Platz ist.
    Bitte Beleg für die Versicherung mitbringen da die Versicherungs-Info in das Gästeflugblatt einzutragen ist.
    Schönes Wochenende
    Günter Schallert

    Antworten
    1. Walter Zangerle sagt:
      9. Oktober 2017 um 13:58 Uhr

      Ich bedanke mich recht herzlich für die kometente Auskunft!
      Gruss
      Walter Zangerle

      Antworten
    2. Walter Zangerle sagt:
      9. Oktober 2017 um 14:00 Uhr

      Ich bedanke mich recht herzlich für die kompetente Auskunft!
      Gruss
      Walter Zangerle

      Antworten

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