Flugplatzordnung
Die Flugplatzordnung Stand Jänner 2021 gilt bis auf Wiederruf für den Aufenthalt und das Fliegen auf dem Gelände der MBG-Bludenz in Schlins und ersetzt keine gültigen Gesetze.
Für das Fliegen mit allen Arten von Fluggeräten (z.B.: Motorflugzeuge, Segelflugzeuge, Drohnen, usw.) gelten bei uns am Flugplatz in Schlins die jeweils gültigen Gesetze. Insbesondere ist hier das Luftfahrtgesetz für die rechtlichen Rahmenbedingungen maßgebend.
Es liegt aber in jedem Fall ausschließlich in Verantwortung des Piloten sich über den aktuellen Stand der maßgeblichen Gesetze zu Informieren und sich daran zu halten auch wenn Verweise und Informationen auf dieser Seite veraltet sind. Weiters ist der Pilot alleinig verantwortlich für durch ihn verursachte Sach- und Personenschäden.
Eine Zuwiederhandlung gegen geltende Gesetze wird als grobe Verletzung der Mitgliedspflichten angesehen und kann zum Auschluß des Mitglieds und zum sofortigen Platzverweis führen.
An unserem Flugplatz ist es darüber hinaus nicht gestattet FPV Equipment zu benutzen welches das Videosignal im 2,4GHz Band überträgt!
Gästeflug:
Der Betrieb von Fluggeräten durch Gäste ist nur in Anwesenheit eines ordentlichen Mitgliedes (kein Probemitglied) der MBG Bludenz zulässig. Weitere Voraussetzungen sind:
- Vollständig ausgefülltes Gästeflugformular und abarbeiten der Checkliste (siehe Ordner Gästeflug)
- 15 Euro Gebühr pro Flugtag pro Gast pauschal ist zusammen mit dem Gästeflugformular im Vereinsbriefkasten (Fliegerstüberl) zu deponieren.
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